Die folgenden allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für Bestellungen der Tekpoint GmbH als Käufer. Sämtlichen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, die in den Preisangeboten des Verkäufers oder Auftragsbestätigungen enthalten sind, sind hierbei nichtig. Spätestens mit der Annahme der Bestellung der Tekpoint GmbH gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers als angenommen und ersetzen die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, die in dem Angebot des Verkäufers oder der Auftragsbestätigung enthalten sind und die sich auf die Durchführung der Bestellungen beziehen, auch wenn der Käufer diesen nicht widersprochen hat. Dementsprechend sind die Verkaufs- und Lieferbedingungen des Verkäufers für den Käufer nur bindend, wenn der Käufer diesen schriftlich zugestimmt hat und gelten dann auch nur für die entsprechende, einzelne Transaktion.
Der Käufer kann Bestellungen oder zusätzliche Bestellungen in mündlicher, schriftlicher oder telefonischer Form erledigen. Wenn vom Verkäufer innerhalb einer angemessenen Zeitspanne (höchstens 7 Tage nach Eingang) keine schriftliche Auftragsbestätigung eingeht, ist der Käufer nichtlänger an die Bestellung gebunden. Bis zum Erhalt einer solchen Auftragsbestätigung kann der Käufer die Bestellung ohne Angabe von Gründen absagen. Änderungen an der Bestellung seitens des Verkäufers werden nur akzeptiert, wenn der Käufer solchen Änderungen schriftlich zustimmt. Solche Änderungen binden den Käufer im Allgemeinen nicht zur Billigung und zu Zahlungen.
Angebote des Verkäufers sind kostenlos, auch wenn das Angebot auf die Anfrage des Käufers hin erstellt wurde. Dies gilt auch dann, wenn aus der Anfrage keine Bestellung hervorgeht. Der Verkäufer ist mindestens zwei Wochen nachdem der Käufer das Angebot erhalten hat an sein Angebot gebunden.
Die Preise, die in der Bestellungen des Käufers angegeben sind, sind verbindlich. Jegliche Preisänderungen unabhängig vom Grund sowie Preise, die nicht in der Bestellung enthalten sind, oder die nur nach der Bestellung mitgeteilt werden können, benötigen die schriftliche Einwilligung des Käufers. Soweit in der Bestellung schriftlich nichts anderes vereinbart ist, sind die vereinbarten Preise exkl. MwSt., einschließlich Verpackung, Transportkosten sowie allen anderen Mehrausgaben, Kosten, Steuern und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Bestellung stehen.
Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich, außer in Fällen höherer Gewalt. Die vom Käufer angegebene Lieferzeit wird ab dem Datum der Bestellung berechnet. Falls keine Lieferung oder unvollständige Lieferung innerhalb dieser Frist erfolgt, hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten, ohne eine Verlängerungsfrist zu gewähren und ohne die Schadenersatzansprüche des Käufers zu beeinflussen. Wenn der Verkäufer erkennt, dass eine pünktliche Zustellung im Ganzen oder teilweise unmöglich ist, ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer unverzüglich davon schriftlich in Kenntnis zu setzen und dabei die Gründe für die Verzögerung und die zu erwartende zusätzliche Lieferzeit angeben. Die Einschätzung des Käufers ist ausschlaggebend für die gelieferten Mengen, außer es liegt eine Einschätzung der Eisenbahn-Behörden vor. Vorzeitige Lieferungen und/oder Teillieferungen sind nur mit der schriftlichen Einwilligung des Käufers gültig. Solche Lieferungen haben keinen Einfluss auf die Zahlungsbedingung des Käufers. Auf keinen Fall ist der Käufer verpflichtet, ihm vom Verkäufer
vorgelegte Waren anzunehmen.
Der Verkäufer garantiert, dass die erworbenen Waren nicht die gleichen International Mobile Station Equipment Identity (IMEI) haben, wie bereits vom Käufer erworbene Waren. Andernfalls behält der Käufer das Kündigungsrecht bzw. das Widerrufsrecht des Vertrags.
Die Sendung muss an die in der Bestellung angegebene Adresse geliefert werden. Sendungen dürfen nur von Transporteuren und/oder Speditionen durchgeführt werden, wenn der Käufer ausdrücklich schriftlich darin eingewilligt hat. Im Allgemeinen müssen Versandanweisungen des Käufers vom Verkäufer befolgt werden. Der Verkäufer verpflichtet sich dazu, den Käufer unverzüglich nach Ausgang der Sendung zu benachrichtigen. Der Sendung muss ein Lieferschein beigelegt sein, auf dem die Bestellnummer des Käufers angegeben ist. Sollte ein solcher Lieferschein nicht beigefügt sein, so hat der Käufer das Recht die Annahme und/oder die Bezahlung der Sendung zu verweigern. Der Käufer trägt nur dann die Transportversicherungskosten, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Im Falle von grenzüberschreitenden Lieferungen müssen mindestens zwei Rechnungen beigelegt werden, da Zollpapiere und Ursprungszeugnisse den Frachtdokumenten beigefügt werden müssen. Sämtliche Sendungen, die auf Grund der Nichteinhaltung der vorher genannten Versand-, Zoll oder Dokumentationsbestimmungen nicht angenommen werden können, werden auf Kosten und zum Risiko des Verkäufers gelagert, bis eine sauber Durchführung der Transaktion nach dem Einreichen der entsprechenden Dokumente möglich wird. Sämtliche Risiken, Schäden und Kosten, die infolge einer Nichtbeachtung der obigen Versand-, Zoll- und Dokumentationsbestimmungen entstehen, gehen zu Lasten des Verkäufers und das Fälligkeitsdatum der Rechnung wird auf den Zeitpunkt verlängert, an dem die Leistung erbracht oder die fehlenden Papiere oder Dokumente geliefert werden. Der Käufer behält das Recht, die Übernahme der Sendung zu verweigern, was mit Nachnahmezahlungen, Vorauszahlungen oder ähnlichen Lasten belastet sein kann.
Der Verkäufer ist verpflichtet, den spezifischen Anforderungen der Waren entsprechend angemessene Verpackung zur Verfügung zu stellen, so dass das ordnungsgemäße Eintreffen der Waren am Lieferort gewährleistet wird. Die Verpackungskosten sind in den Preisen der Bestellung enthalten. Die Verpackung selbst ist nicht an den Verkäufer zurückzusenden. Folgekosten, die durch Schäden an den Waren aufgrund unzureichender Verpackung entstehen sollen vom Verkäufer getragen werden.
Der Käufer akzeptiert keinen Eigentumsvorbehalt des Verkäufers. Solche Eigentumsvorbehalte sind unwirksam.
Das Risiko der Waren geht nicht an den Käufer über, bevor nicht eine ordentliche Annahme/Übernahme der Waren am vereinbarten Lieferort stattgefunden hat. Entscheidend für die richtige Annahme/Übernahme ist die Bestätigung der zuständigen Person seitens des Käufers, unabhängig davon, ob der Empfang der Waren und/oder die Zahlung der Waren vor solch einer Annahme/Übernahme stattgefunden hat.
Der Zeitraum, der zur Ansicht der gelieferten Waren unter Berücksichtigung der Menge, des Zustands, der Qualität sowie einer möglichen Mängelrüge ist 4 Wochen nach der ordentlichen Annahme/Übernahme gemäß Punkt 10. Die Meldefrist für versteckte Mängel beträgt 2 Monate nach der Entdeckung solcher Mängel, auch wenn der vorher erwähnte Zeitraum von 4 Wochen bereits verstrichen ist. Im Hinblick auf Waren, welche in der Regel bis zum Gebrauch in ihrer Verpackung bleiben, gelten solche Mängel als versteckte Mängel, die nach dem Auspacken zum Vorschein kommen. Der Mängelrüge des Käufers ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Der Verkäufer verzichtet auf sein Recht, eine verspätete Mängelrüge abzuweisen.
Die Garantiezeit der von Tekpoint GmbH gekauften Produkte beträgt mindestens 12 Monate ab
Kaufdatum. Die gesetzliche Gewährleistung gilt in vollem Umfang.
Der Verkäufer haftet für alle Schäden in Bezug auf verzögerte und/oder unzureichende Lieferung. Der Verkäufer ist verantwortlich für die angemessene Versicherung der Lieferung und der gelieferten Waren und verzichtet auf sein Regressrecht gegenüber dem Käufer. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer für sämtliche Regressansprüche bezüglich der Produktgarantien, die gegenüber dem Käufer bezüglich der Waren fällig werden können zu entlasten. Soweit nach österreichischem Recht zulässig (beispielsweise im Falle leichter Fahrlässigkeit oder auch im Falle einfacher grober Fahrlässigkeit) wird die Haftung des Käufers ausdrücklich ausgeschlossen. Der Käufer und der Verkäufer kaufen und verkaufen die Waren in Übereinstimmung mit bestehendem nationalem und internationalem Steuerrecht. Der Verkäufer unternimmt alles, um dem Käufer sämtliche Schadensanforderungen die aus Unzulässigkeit mit diesen Bestimmungen rühren, zu ersetzen, vor allem im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuerrecht.
Der Verkäufer ist verantwortlich dafür, keine Eigentumsrechte Dritter mit den Waren zu verletzen und ist verpflichtet dem Käufer jegliche Schadensersatzansprüche zu erstatten, die im Zusammenhang mit solchen Eigentumsrechten gegen diesen verlangt werden könnten.
Sollte der Verkäufer im Laufe der Bestellung/Lieferung an Informationen gelangen, so darf dieser diese Informationen nicht an Dritte weiterleiten, oder sie zu seinem oder Vorteil Dritter ausnutzen. Der Verkäufer muss diese Informationen vertraulich behandeln, auch nach Abschluss der Lieferung. Der Verkäufer muss diese Verpflichtungen auf alle seine Subunternehmer und Mitarbeiter übertragen.
Der Käufer hat die Rechnungen des Verkäufers erst nach der kompletten Lieferung innerhalb von 30 Tagen mit einem Rabatt von 3%, oder netto innerhalb von 90 Tagen zu bezahlen. Sollte die Rechnung nach Erhalt der Waren eingehen, so ist das Empfangsdatum der Rechnung entscheidend zur Berechnung der Zahlungsfristen, entsprechend des vorhergehenden Absatzes. Sollten in der Lieferung Mängel auftreten, so ist der Käufer berechtigt fällige Zahlungen einzubehalten. Zahlungen sind weder eine Bestätigung der Richtigkeit einer Lieferung noch des Verzichts auf jegliche Rechte seitens des Käufers. Der Käufer ist dazu berechtigt, jeglichen eventuellen Gegenklagen aufzurechnen. Jeglichen Änderungen dieser Abmachungen erfordern auf alle Fälle die schriftliche Zustimmung eines Bevollmächtigten seitens des Käufers.
Alle Zeichnungen, Entwürfe, Modelle usw., die den Anfragen oder Bestellungen des Käufers beigelegt sind, bleiben dessen Eigentum und müssen dem Käufer mit sämtlichen Angeboten, oder mit Ausführung der Bestellung zurückgegeben werden. Diese Dokumente dürfen Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden.
Die Übertragung von Rechten an Dritte im Rahmen des Liefervertrags ohne die Zustimmung des Käufers ist nicht gestattet.
Es findet keine Aufrechnung von Ansprüchen des Käufers mit Gegen-Ansprüchen statt, außer wenn der Käufer dem ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall zustimmt und dabei eine Summe benennt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ungültig sein, so sind die restlichen Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen nicht außer Kraft gesetzt.
Es gelten die Gesetze der Republik Österreich. Die Bestimmungen des UNCITRAL-Kaufrechts von 1980 sind ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wien. Die zulässige Gerichtsbarkeit für sämtliche Streitigkeiten dieses Vertragsverhältnisses ist das zuständige Gericht in Wien.
Für sämtliche Lieferungen der Tekpoint GmbH gelten die folgenden Allgemeinen Bedingungen für Verkauf und Lieferung. Jegliche Änderungen oder zusätzlichen Abmachungen verlangen die schriftliche Bestätigung des Verkäufers um wirksam zu werden und gelten nur für die entsprechende, einzelne Transaktion. Der Verkäufer lehnt hiermit jegliche abweichenden Kaufbedingungen durch den Käufer ab; Sie sind auch nicht bindend für den Verkäufer, selbst wenn der Verkäufer diese nicht nach Vertragsabschluss ablehnt. Die Übermittlung der Auftragsbestätigung gilt nicht als gleichzeitige Anerkennung der Bedingungen des Käufers. Die Bedingungen des Verkäufers gelten spätestens dann als angenommen, wenn die Waren angenommen werden.
Sofern nicht anders vereinbart, werden die Verkaufspreise erhoben, die am Tag der Lieferung gelten. Jegliche Transportkosten oder Nebenkosten werden separat in Rechnung gestellt. Jegliche zugestandenen Preisnachlässe oder Rabatte gelten nur für diese Lieferung und nicht für Nachfolgeaufträge, auch dann, wenn der Verkäufer keine Einwände gegen Preisnachlässe seitens des Käufers im Falle möglicher Nachfolgeaufträge oder Lieferungen hat. Sofern nicht anders vereinbart sind Angebote des Verkäufers nicht kostenfrei, sollten diese Angebote auf die Nachfrage des Käufers hin erstellt worden sein und keine Bestellung aus der Anfrage hervorgehen.
Sofern nicht anders vereinbart, müssen Bestellungen des Käufers oder Zusätze zu solchen Bestellungen
vom Käufer in schriftlicher Form abgegeben werden. Der Käufer ist an die Bestellungen gebunden und
kann diese nicht zurücknehmen.
Sofern nicht anders vereinbart, hat der Käufer die Rechnungen des Verkäufers vor der Lieferung zu begleichen. Sollte der Verkauf On Hold sein, gilt Folgendes: Nach Eingang der vereinbarten Anzahlung werden die Waren an den Spediteur/Transporteur übergeben, welcher im Angebot erwähnt ist. Der Spediteur/Transporteur bewahrt die Waren im Namen des Verkäufers auf, bis der Käufer diese vollständig bezahlt hat und der Verkäufer die Waren offiziell mittels einer Freigabebestätigung (siehe Punkt 4.) frei gibt. Der Spediteur/Transporteur ist verpflichtet, die Ware daraufhin zu untersuchen, ob Waren beschädigt sind oder fehlen und hat dann einen Prüfbericht an sowohl den Verkäufer als auch den Käufer zu schicken. Dieser Prüfbericht gilt für beide Seiten als präzise, wahr und bindend. Der Verkäufer hat jedoch das Recht, eine zusätzliche Prüfung der Waren durchzuführen oder eine dritte Person dafür in Anspruch nehmen. Nach Erhalt des Prüfberichts muss der Käufer den vollen Betrag bezahlen. Der volle Betrag muss innerhalb von sieben Arbeitstagen auf dem Bankkonto des Verkäufers eingehen. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der Verkäufer das Recht, seine Waren zurückzurufen und eine Strafe von bis zu 30% des Kaufpreises zu verlangen. In dem Falle, dass im Prüfbericht des Spediteurs/Transporteurs Waren als beschädigt oder fehlend deklariert werden, ist der Käufer berechtigt, eine Gutschrift in Höhe der beschädigten oder fehlenden Waren zu verlangen. Schecks und Wechsel werden nicht akzeptiert. Wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden sollten, ist der Verkäufer berechtigt, nach eigenem Ermessen (i) Verzugszinsen in Höhe von neun Komma zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu verlangen, um, unabhängig vom Verschulden, die Kosten für außergerichtliche Betreibung und Inkassomaßnahmen einzuholen und um Wiedergutmachung für die vom Verkäufer erlittenen Schäden zu erhalten oder (ii) den Vertrag zu kündigen und Wiedergutmachung für dessen Nichterfüllung zu verlangen. Im zweiten Fall ist der Verkäufer berechtigt, unabhängig ob die Schuld beim Käufer liegt oder nicht, die abgemachte Vorauszahlung als Strafe zu verlangen odereinzubehalten, mindestens jedoch 15% des Kaufpreises. Die Verpflichtung die Strafe zu zahlen, schränkt nicht das Recht des Verkäufers ein, weitere Verluste in Rechnung zu stellen. Zugebilligte Zahlungsfristen beginnen mit dem Datum der Rechnungsstellung. Sollten Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, ist der Verkäufer ebenso berechtigt die sofortige Zahlung aller Ansprüche an den Käufer zu verlangen. Der Käufer und der Verkäufer kaufen und verkaufen die Waren in Übereinstimmung mit bestehendem nationalem und internationalem Steuerrecht. Der Käufer unternimmt alles, um dem Verkäufer sämtliche Schadensanforderungen die aus Unzulässigkeit mit diesen Bestimmungen rühren, zu ersetzen, vor allem im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuerrecht.
Im Regelfall sind die Einzelheiten bezüglich der Liefertermine für den Verkäufer nicht bindend. Der Verkäufer ist nicht für jegliche durch den Lieferanten des Verkäufers verursachten Verzögerungen verantwortlich. Die Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung unterliegt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung seiner Zulieferer, außer wenn die mangelhafte oder unpünktliche Lieferung seiner Zulieferer die Schuld des Verkäufers ist. Jegliche Ansprüche des Käufers auf Entschädigung wegen später Leistungen sind ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Verständigung von der Bereitstellung zu übernehmen. Sollte die Annahme spät erfolgen, ist der Käufer verpflichtet, Lagerkosten zu zahlen, ohne dass sich andere Rechte des Verkäufers dadurch ändern. Sollten Teillieferungen möglich sein, so kann der Verkäufer auch nach Belieben Teillieferungen erbringen. Jede Teillieferung gilt als separate Transaktion und kann vom Verkäufer einzeln berechnet werden. Bei Massenware garantiert der Verkäufer nicht, dass die Menge genau eingehalten wird. Überschüssige Elemente im üblichen Toleranzrahmen müssen vom Käufer zum selben Preis übernommen werden. Lieferpflichten und Lieferzeiten werden ausgesetzt, sollte der Käufer in Zahlungsverzug kommen oder sollten sonstige Versäumnisse auftreten, die für die Erfüllung der Bestellung notwendig sind. Jede Änderung einer Bestellung führt zu einer Änderung der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist. Sollte der Verkauf On Hold sein, gilt Folgendes: Nach Eingang der vollen Zahlung schickt der Verkäufer dem Käufer und dem Spediteur/Transporteur eine Freigabebestätigung. Der Käufer unterzeichnet die Freigabebestätigung und stimmt damit der Warensendung entsprechend des Prüfberichts zu. Der Spediteur/Transporteur kann die Waren nur freigeben, nachdem der Käufer die von sowohl Verkäufer als auch Käufer unterzeichnete Freigabebestätigung vorzeigt. Eine Eigentumsübertragung findet erst
statt, nachdem der Spediteur/Transporteur die Lieferung durch Unterzeichnen der Freigabebestätigung bestätigt hat und nachdem der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde. Der Käufer muss die Waren nach
Freigabe durch den Spediteur/Transporteur übernehmen. Eine partielle Freigabe ist nicht gestattet. Der
Spediteur/Transporteur darf die Ware bis zu 14 Tage nach Erhalt der vom Verkäufer unterzeichneten
Freigabebestätigung aufbewahren. Sollte der Käufer die Waren nicht innerhalb dieser Frist übernehmen
oder die Annahme der Waren verweigern, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren zurückzufordern und
eine Strafe in Höhe von 30% des Kaufpreises zu verlangen.
Sollten keine bestimmten Anforderungen bezüglich des Versands in der Bestellung festgelegt worden
sein, so wird der Transport nach bestem Gewissen des Verkäufers durchgeführt, jedoch nicht mit den
kostengünstigsten Transportmitteln. Der Versand erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers,
einschließlich im Falle von im Voraus bezahlten Lieferungen. Die Kosten des Verpackungsmaterials sind
in den Verkaufskosten enthalten und das Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. Waren, die
direkt an dritte Parteien geschickt werden, gelten nach dem Versand als im Rahmen dieser Bedingungen
und Konditionen ausgeliefert und bezüglich ihrer äußeren und inneren Eigenschaften als angenommen.
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, bis dessen gesamte Forderung vollständig beglichen ist. Die gesamte Forderung inkludiert sowohl seine Forderung an die Lieferung der Waren und die anderen Waren oder anderer rechtlichen Ansprüche mit ein. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst, nachdem alle Forderungen des Verkäufers vom Käufer beglichen wurden. Dies gilt auch für einen zu Lasten des Käufers sich ergebenden Saldo aus einem Kontokorrentverhältnis. Sollte der Käufer in Zahlungsverzug sein, ist der Verkäufer jederzeit dazu berechtigt, die Waren zurückzufordern, auch ohne den Vertrag zu kündigen. Sämtliche rechtlichen Schritte, die den Kaufpreis oder Teile dessen betreffen haben keine Auswirkung auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers. Solange der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers besteht, kann dieser auch den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so wird der Käufer nur für die an den Verkäufer zurückgegebenen Waren in Höhe des üblichen Marktpreises der Waren zum Zeitpunkt der Rückgabe belangt, abzüglich jeglicher Bearbeitungskosten oder Transportkosten des Verkäufers oder anderen Nachteilen, die durch die Kündigung des Vertrags entstehen, einschließlich verloren gegangener Profite. Solange der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers besteht, kann der Käufer die Waren nur mit der schriftlichen Genehmigung des Verkäufers zurückgeben. Sollte der Käufer die Waren des Verkäufers zurückgeben, so erhält der Verkäufer auch sämtliche Ansprüche und Forderungen zurück, die der Käufer durch die Waren erhalten hat. Sollten die Waren vermischt oder verarbeitet worden sein, so liegen sämtliche Miteigentümerrechte beim Verkäufer statt beim Käufer. Im Falle der Verpfändung oder sonstiger Ansprüche Dritter an den gelieferten Waren hat der Käufer dies dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Käufer dem Verkäufer nicht den in der Rechnung angegebenen Preis einschließlich der zusätzlichen Steuern bis zum abgemachten Zahlungstermin zahlen, so hat der Käufer dem Verkäufer ein Pfandschreiben in Höhe des fälligen Kaufpreises zu übergeben, welches, nach seinem Belieben, echte Immobilien aus der Hand des Käufers, Sachanlagen, Investitionen in Drittfirmen, Lagerbestände, Kapitalanlagen bei inländischen Kreditinstituten oder vorbehaltlose Forderungen von vertraglich festgelegten Lieferungen und Dienstleistungen an Kunden mit einwandfreier Bonität sein können.
Die Übertragung von Rechtsansprüchen im Rahmen des Liefervertrags an dritte Parteien ist ohne die
Zustimmung des Verkäufers nicht gestattet.
Der Käufer muss die Waren sofort nach Annahme oder Ankunft am Lieferort im Beisein des Spediteurs oder Transporteurs überprüfen, um dem Verkäufer sofort schriftlich mitteilen zu können, wenn Waren beschädigt sind. Sollte dies nicht geschehen, gelten die Waren als frei von Mängeln, außer es handelt sich um versteckte Mängel. Sollte der Käufer auf einen versteckten Mangel aufmerksam werden, so hat er den Verkäufer sofort schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.
Die Garantiezeit der von Tekpoint GmbH verkauften Produkteist abhängig vom Produkt und der entsprechenden Kaufvereinbarung. Sie kann 0 Monate, 12 Monate oder 24 Monate betragen. Bei Produkten. bei denen der Hersteller die Garantie übernimmt(anstatt Tekpoint), könnten auch andere Garantiezeiten gelten. Die maximale Garantiedauer endet 30 Monate nachdem Verkauf von Tekpoint.
DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE ERTEILT IHNEN SPEZIFISCHE GARANTIERECHTE. MÖGLICHERWEISE HABEN SIE SONSTIGE RECHTE, DIE DURCH DIE GESETZESLAGE IN IHREM LAND, IHRER PROVINZ ODER IHRES STAATES ÜBERNOMMEN WERDEN. IN EINIGEN LÄNDERN, PROVINZEN ODER STAATEN KANN DAS VERBRAUCHERRECHT EINEN MINDESTGARANTIEZEITRAUM FESTLEGEN. DIE GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG WIRD AUSGEGRENZT UND FINDET KEINE ANWENDUNG. UM EINEN VOLLSTÄNDIGEN ÜBERBLICK IHRER RECHTE ZU ERHALTEN, LADEN WIR SIE GERNE EIN, DIE GESETZE IHRES LANDES, IN ERFAHRUNG ZU BRINGEN.
Tekpoint GmbH garantiert dem Erstkäufer, dass das Produkt während der Garantiezeit bei normaler Verwendung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Die eingeschränkte Garantie gilt nur, wenn das Produkt, wie in der Anleitung vorgegeben, angewendet wird. Vom Nutzer verursachte Schäden und folgende eintretende Situationen sind von der Garantie nicht gedeckt:
• Das Produkt wird durch Fahrlässigkeit, Verschulden, Missbrauch oder Katastrophe des Benutzers beschädigt (z. B. Anhaften von Lebensmitteln oder Flüssigkeiten, Eindringen von Wasser, Risse aufgrund äußerer Gewalt, Kratzer und Beschädigung der peripheren Komponenten).
• Der Benutzer hat das Gerät eigenhändig zerlegt, repariert oder modifiziert, ohne vom Hersteller autorisiert worden zu sein (z. B. Schäden, die durch Farbveränderung, Verwendung eines zusätzlichen Teils oder nicht autorisierte Modifikation verursacht wurden).
• Das Produkt wird durch den Anschluss an ein nicht geeignetes Zubehör oder durch Transport oder andere Unfälle beschädigt.
• Die Garantiezeit ist abgelaufen.
• Für das Gerät wurde keine RMA Nummer (Return Merchandise Authorization) angefragt bzw. von Tekpoint vergeben.
• Das Produkt wurde ohne Originalverpackung und Zubehör, Kabel, Ladegerät etc. retourniert.
• Das Kaufdatum kann nicht überprüft und verifiziert werden.
Diese eingeschränkte Garantie gilt nicht für Zubehör und andere Verbrauchsmaterialien.
Im Falle eines Mangels behält sich Tekpoint GmbH bzw. der Lieferant von Tekpoint GmbH das Recht vor, das betroffene Produkt entweder zu reparieren, zu Tauschen oder eine Gutschrift zum letztgültigen Einkaufspreis zu erstellen. Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass das eingesendete Produkt keinen Fehler hat, so behält sich Tekpoint GmbH das Recht von, eine Bearbeitungsgebühr zu verrechnen. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr entnehmen Sie bitte dem RMA Formular, welches bei jeder Reklamation ausgefüllt werden muss. Das RMA Formular erhalten sie unter https://lightgate.tekpoint.com/rma oder senden Sie Ihre Anfrage an rma@tekpoint.com
Die Garantiebedingungen der Hersteller erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner im Vertrieb oder senden Sie Ihre Anfrage an rma@tekpoint.com
Es besteh kein Widerrufsrecht des Käufers oder Stornierungsrecht des Vertrages. Abschnitt 933b des Österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), der ein besonderes Rückgriffrecht vorsieht, gilt nicht. Der Verkäufer verschickt seine Lieferungen innerhalb des Rahmens und/oder Spezifikationen dieses Dokuments. Jegliche Verpflichtungen neben diesem Rahmenvertrag bezüglich besonderer Qualifikationen, Anforderungen und Garantiebedingungen benötigen in allen Fällen die schriftliche Zustimmung eines bevollmächtigen Vertreters des Verkäufers.
Der Verkäufer haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seinerseits. Schadensersatzansprüche, vor allem solche, die anstelle von Garantieansprüchen gemacht werden verjähren sechs Monate nachdem der Käufer auf den Schaden und diejenige Seite, die den Schaden verursacht hat, aufmerksam wurde. Sollte der Käufer oder ein Vertragspartner des Verkäufers das Produkt weiterverkaufen, dass auf den Markt gebracht oder an den Verkäufer geliefert wurde, so ist der Käufer oder Partner verpflichtet, die oben genannten Abmachungen vollständig auf seine Kunden zu übertragen und diese dazu verpflichten, dies wiederum auch bei deren Kunden zu tun. Der Käufer oder
jeglicher anderen Vertragspartners des Verkäufers ist haftbar für sämtlichen Nachteile, die der Verkäufer erleidet, sollten diese aus einer Missachtung der vorher genannten Abmachungen entstehen. Ein Wiederverkauf ist die Übergabe der Waren, vollständig oder teilweise, an andere Käufer, unabhängig davon, ob diese Waren unverarbeitet sind oder verarbeitet wurden. Der Käufer darf die Waren, die er vom Verkäufer erworben hat nur an Käufer weiterverkaufen, die sich in Ländern befinden, in denen die Verwendung dieser Waren zulässig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der Käufer den Verkäufer von Schadensanforderungen, die aus dieser Unzulässigkeit entstanden sind zu entschädigen.
Es findet keine Aufrechnung von Ansprüchen des Verkäufers mit Gegenansprüchen statt, außer wenn der Verkäufer dem ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall zustimmt und dabei eine Summe benennt.
Alle Vorkommnisse höherer Gewalt und deren Folgen entheben den Verkäufer seiner Lieferpflichten. Änderungen in der Kreditwürdigkeit des Käufers gibt dem Verkäufer das Recht, den Kauf zu stornieren oder Vorauszahlungen oder andere Sicherheiten zu verlangen. In diesem Fall ist der Käufer für Ausgaben des Verkäufers haftbar, die mit der Bestellung zu tun haben. Schadensersatzansprüche des Käufers sind davon ausgeschlossen.
Der Käufer ist verantwortlich dafür, keine Eigentumsrechte Dritter mit den Waren zu verletzen und ist
verpflichtet dem Verkäufer jegliche Schadensersatzansprüche zu erstatten, die im Zusammenhang mit
solchen Eigentumsrechten gegen diesen verlangt werden könnten.
Sollte der Käufer im Laufe der Bestellung/Lieferung an Informationen gelangen, so darf dieser diese
Informationen nicht an Dritte weiterleiten, oder sie zu seinem oder Vorteil Dritter ausnutzen. Der Käufer
muss diese Informationen vertraulich behandeln, auch nach Abschluss der Lieferung. Der Käufer muss
diese Verpflichtungen auf alle seine Subunternehmer und Mitarbeiter übertragen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig sein, so sind die restlichen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen dadurch nicht außer Kraft gesetzt.
Es gelten die Gesetze der Republik Österreich. Die Bestimmungen des UNCITRAL-Kaufrechts von 1980
sind ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wien. Die zulässige Gerichtsbarkeit für
sämtliche Streitigkeiten dieses Vertragsverhältnisses ist das zuständige Gericht in Wien.